Neuer Beitrag
Druckansicht Übergeordneter BeitragForum HauptseiteAuf diesen Beitrag antworten

Re: Unterschied Bildungsurlaub und Fortbildungstage (Nordrhein-Westfalen)

Grundsätzlich ist Bildungsurlaub ein Rechtsanspruch, unabhängig von anderen Ansprüchen und Regelungen - das heißt er kommt zusätzlich. Mit einer wichtigen Ausnahme in NRW: Bis zu 2 Tagen (von den 5 Tagen insgesamt) darf der Arbeitgeber eigene Fortbildungen / Schulungen anrechnen, also abziehen. Bezogen auf eine volle Stelle mit 5 Arbeitstagen bleiben Ihnen dann aber immer 3 Tage jährlich zum Besuch eines Bildungsurlaubes Ihrer Wahl.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:29.06.2017 12:28


Druckansicht Übergeordneter BeitragForum HauptseiteAuf diesen Beitrag antworten( Neue Beiträge - max 3 Tage)
Unterschied Bildungsurlaub und Fortbildungstage (Nordrhein-Westfalen) von Daniela Müller (29.06.2017)
 Re: Unterschied Bildungsurlaub und Fortbildungstage (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (29.06.2017)
  Re: Unterschied Bildungsurlaub und Fortbildungstage (Nordrhein-Westfalen) von Yvonne Almeling (16.10.2023)
  Re: Unterschied Bildungsurlaub und Fortbildungstage (Nordrhein-Westfalen) von Norbert Reichling (30.06.2017)


Auf diesen Beitrag antworten :



Betreff:
Name:
Email:
Beitrag:

Admin:



Folgen Sie uns auf Twitter!
Folgen Sie uns auf Facebook!
© 2024 Eul-Gombert & Gombert GmbH    |    Kontakt / Impressum  ·  Datenschutz  ·  Suchbegriffe  ·  Veranstaltungsorte  ·  Blog