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Re: Unterschied Bildungsurlaub und Fortbildungstage (Nordrhein-Westfalen)

... und Sie könnten auch noch betriebsintern zu klären versuchen, was bisher mit "Fortbildung" gemeint war: wenn es eine betriebsvereinbarung oder ähnliches über fortbildungsansprüche geben sollte , haben sie den gesetzlichen BU-anspruch zusätzlich!


Name:Norbert Reichling
Datum:30.06.2017 10:44


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