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Unterschied Gesetz und Verordnung (Brandenburg)

Hallo,

ich stehe etwas auf dem Schlauch und bestimmt kann mir wer von euch die Frage beantworten..
Warum steht im "Gesetz" der Antrag für Bildungsurlaub muss spätestens 6 Wochen vor Beginn gestellt werden und in der "Verordnung" steht 10 Wochen vor Beginn......

Vielen Dank im voraus!

Gruß

David


Name:David
Datum:08.09.2017 19:15


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Unterschied Gesetz und Verordnung (Brandenburg) von David (08.09.2017)


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