Re: Bildungsurlaub (Nordrhein-Westfalen) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Derartige Details sind nicht im Gesetz geregelt. Sie können dazu aber natürlich einvernehmlich mit Ihrem Arbeitgeber eine Lösung vereinbaren. Grundsätzlich ist es so, dass für die Zeit eines Seminars Bildungsurlaub (also arbeitsfreie Zeit) genommen wird. Es ist ja auch für alle das Einfachste ... | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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