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Re: Übernahme des Bildungsurlaubs in 2018 (Nordrhein-Westfalen)

Sie können Ihren Anspruch aus dem laufenden Jahr mit einem schriftlichen Antrag ins nächste Jahr verlagern. Mehr dazu finden im DGB-Leitfaden: http://www.bildungsurlaub.de/infos_leitfaden-quotbildungsurlaub-nrwquot_34.html


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:22.09.2017 14:48


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Übernahme des Bildungsurlaubs in 2018 (Nordrhein-Westfalen) von Markus (21.09.2017)
 Re: Übernahme des Bildungsurlaubs in 2018 (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (22.09.2017)


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