Re: DALK 2017 als Bildungsträger anerkannt? (Nordrhein-Westfalen) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Grundvoraussetzung für einen Bildungsurlaub in NRW ist die Anerkennung des Veranstalters nach dem AWbG von NRW. Diese anerkannten Veranstalter werden in Listen der Bzirksregierungen veröffentlicht. Die sind zwar nicht immer tagesaktuell, eine Nachfrage bei der Bezirksregierung, in deren Bereich der Veranstalter seinen Sitz hat, kann das aber klären. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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