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Re: Bildungsurlaub für Studium bei FOM (NRW)

Bildungsurlaub in NRW muss 2 zentrale Bedingunegn erfüllen:
1. muss der Veranstalter sich nach dem AWbG (Bildungsurlabsgesetz in NRW) anerkennen lassen. Das können Sie ihn ja fragen.
2. Die Veranstaltung muss den formalen Bedingungen des Gesetzes entsprechen: entweder mind. 3 Tage am Stück mit mind. 6 Ustd. oder 5 Wochen am gleichen Wochentag in Folge. Jede Form von selbst-Studium / Lernen ist ausgeschlossen.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:23.10.2017 13:30


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