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Re: Länderübergreifende Anerkennung

Zunächst: entscheidend ist, in welchem Bundesland Ihr Arbeitsplatz ist. Und: die Anerkennung eines anderen Bundeslandes genügt formal nicht. Fragen Sie den Veranstalter doch einfach, ob er für das Seminar in RP eine Anerkennung besitzt. Achtung: in Rheinland-Pfalz benötigen Sie eine Anerkennung der Veranstaltung (nicht nur des Veranstalters.)
Falls er die noch nicht hat, könnt er sie aber beantragen - wenn die Voraussetzungen für BaWü erfüllt sind, sind sie es eigentlich auch in RP.
Sie können aber auch Ihren Arbeitgeber fragen, pb der die Anerkennung aus BW akzeptiert. Das muss er nicht - er kann es aber.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:13.11.2017 09:56


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Länderübergreifende Anerkennung von Heydecke, Lutz (12.11.2017)
 Re: Länderübergreifende Anerkennung von Bernhard Eul-Gombert (13.11.2017)


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