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Re: Bildungsurlaub (Nordrhein-Westfalen)

Grundsätzlich haben Arbeitnehmer/innen in NRW Anspruch auf Bildungsurlaub. Die von Ihnen beschriebene Veranstaltung erfült allerdings nicht die gesetzlichen Kriterien. BU muss mind. 3 Tage in Folge ganztags oder in einzelnen Tagen, dann aber genau im Wochenabstand sein. Sie sind hier auf die Kulanz des Arbeitgebers angewiesen.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:14.11.2017 10:48


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Bildungsurlaub (Nordrhein-Westfalen) von Carola Lisowsky (13.11.2017)
 Re: Bildungsurlaub (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (14.11.2017)


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