Re: Übernaheme ins nächte Jahr von 2 Tagen möglich? (Rheinland-Pfalz) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Je nach Bundesland können nicht genommene Bildungsurlaubstage tatsächlich ins nächste Jahr übertragen werden. Das muss immer noch im laufenden Jahr geschehen. Übertragen werden kann die gesamte nicht genommene Anzahl an Bildungsurlaubstagen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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