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Re: Kostenrückerstattung für Arbeitgeber (Nordrhein-Westfalen)

In NRW ist eine solche Kostenerstattung nicht vorgesehen. (Die Logik dahinter, vom Bundesverfassungsgericht abgesegnet: die Arbeitnehmer zahlen eine Teilnahmegebühr, der Staat fördert die Bildungseinrichtungen und damit das Angebot, der Arbeitgeber steuert die Lohnfortzahlung bei.)


Name:Norbert Reichling
Datum:18.12.2017 11:56


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Kostenrückerstattung für Arbeitgeber (Nordrhein-Westfalen) von Nuncia (18.12.2017)
 Re: Kostenrückerstattung für Arbeitgeber (Nordrhein-Westfalen) von Norbert Reichling (18.12.2017)


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