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Re: Ablehnung: Bildungsurlaub für Weiterbildung (Nordrhein-Westfalen)

Ja, Ihr Arbeitgeber interpretiert die Bedingung des Gesetzes nach allgemeiner Zugänglichkeit sehr speziell.
Zur Frage der umfangreichen Weiterbildung: dazu setht, wie schon gesagt, nichts im Gesetz. Meine Position dazu wäre: was geht es den Arbeitgeber an, was sie in Ihrer Freizeit tun? Entscheidend ist, dass das Seminar, das Sie als Bildunsgurlaub besuchen wollen, den Bestimmungen entspricht


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:20.12.2017 09:49


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Ablehnung: Bildungsurlaub für Weiterbildung (Nordrhein-Westfalen) von Tina (12.12.2017)
 Re: Ablehnung: Bildungsurlaub für Weiterbildung (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (12.12.2017)
  Re: Ablehnung: Bildungsurlaub für Weiterbildung (Nordrhein-Westfalen) von Tina (12.12.2017)
   Re: Ablehnung: Bildungsurlaub für Weiterbildung (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (20.12.2017)


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