Neuer Beitrag
Druckansicht Übergeordneter BeitragForum HauptseiteAuf diesen Beitrag antworten

Re: Anspruch Bildungsurlaub bei Teilzeitarbeit (Brandenburg)

Das Gesetz regelt solche Ausnahmetatbestände nicht im einzelnen.
Am vernünftigsten ist es, da die durchschnittliche Wochenarbeitszeit zu Grunde zu legen, die bei Ihnen im Vertrag steht - also 30 Stunden.
Der Anspruch auf Bildungsurlaub bezieht sich auf eine Woche. Am besten suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber und schlagen einen Ausgleich vor - unabhängig davon, ob Ihr BU in eine Woche mit kürzerer oder längerer Arbeistzeit fällt.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:02.01.2018 16:05


Druckansicht Übergeordneter BeitragForum HauptseiteAuf diesen Beitrag antworten( Neue Beiträge - max 3 Tage)
Anspruch Bildungsurlaub bei Teilzeitarbeit (Brandenburg) von Odette (02.01.2018)
 Re: Anspruch Bildungsurlaub bei Teilzeitarbeit (Brandenburg) von Bernhard Eul-Gombert (02.01.2018)
  Re: Anspruch Bildungsurlaub bei Teilzeitarbeit (Brandenburg) von Odette (09.01.2018)


Auf diesen Beitrag antworten :



Betreff:
Name:
Email:
Beitrag:

Admin:



Folgen Sie uns auf Twitter!
Folgen Sie uns auf Facebook!
© 2024 Eul-Gombert & Gombert GmbH    |    Kontakt / Impressum  ·  Datenschutz  ·  Suchbegriffe  ·  Veranstaltungsorte  ·  Blog