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Bildungsurlaub trotz Freistellung (Nordrhein-Westfalen)

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage aus Arbeitgebersicht:

Eine Arbeitnehmerin von uns bildet sich fort. Die Veranstaltungen sind jeden zweiten Freitag und Samstag. Sie arbeitet bei uns Montag bis Donnerstag und ist für Freitag und Samstag freigestellt. Außer 1x im Monat arbeitet sie auch Freitag und Samstag (da ist aber kein Lehrveranstaltung). Dafür bekommt sie den Donnerstag und Montag frei. Jetzt möchte sie zusätzlich noch Bildungsurlaub haben. Hat sie darauf Anspruch? Sie ist ja immer freigestellt, sprich der Bildungsurlaub wäre nur für ihre Lernphasen zuhause.Danke für Ihre Hilfe.


Name:Julia
Datum:19.01.2018 13:08


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Bildungsurlaub trotz Freistellung (Nordrhein-Westfalen) von Julia (19.01.2018)
 Re: Bildungsurlaub trotz Freistellung (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (20.01.2018)


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