Re: Anspruch auf Bildungsurlaub aus 2017 (Niedersachsen) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Bildungsurlaub-Anspruch für ein Jahr endet mit dem Jahr. Es gibt in einigen Ländern Übertragungsmöglichkeiten - aber die müssen im laufenden Jahr beantragt werden. Rückwirkend geht das nicht. Also leider kein Anspruch für 2017. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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