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Re: Anspruch auf Bildungsurlaub aus 2017 (Niedersachsen)

Der Bildungsurlaub-Anspruch für ein Jahr endet mit dem Jahr. Es gibt in einigen Ländern Übertragungsmöglichkeiten - aber die müssen im laufenden Jahr beantragt werden. Rückwirkend geht das nicht. Also leider kein Anspruch für 2017.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:12.03.2018 09:19


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Anspruch auf Bildungsurlaub aus 2017 (Niedersachsen) von Dennis (10.03.2018)
 Re: Anspruch auf Bildungsurlaub aus 2017 (Niedersachsen) von Bernhard Eul-Gombert (12.03.2018)
  Re: Anspruch auf Bildungsurlaub aus 2017 (Niedersachsen) von Dennis (17.03.2018)


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