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Arbeitsgeberwechsel und Anspruch auf Bildungsurlau (Nordrhein-Westfalen)

Hallo,

ich war bis zum 31.05.2017 in Elternzeit und inaktiv bis zum 30.06.2017 bei meinem "alten" Arbeitgeber beschäftigt. Ein Bildungsurlaub wurde während dessen nicht in Anspruch genommen.
Ab dem 01.07.2017 habe ich eine neue Tätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber aufgenommen. Bei diesem war es mir allerdings möglich bereits ab dem 01.04.2017 im Rahmen eines Minijobs (während der Elternzeit) tätig zu sein.
Meine Frage: Habe ich für 2017 den Anspruch auf den "vollen" Bildungsurlaub bei dem neuen Arbeitgeber? Wann beginnen die sechs Monate?

Besten Dank für die Klärung


Name:Kerstin Sudbrack
Datum:07.05.2018 12:20


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Arbeitsgeberwechsel und Anspruch auf Bildungsurlau (Nordrhein-Westfalen) von Kerstin Sudbrack (07.05.2018)


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