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Re: Bescheinigung für den Arbeitgeber (Nordrhein-Westfalen)

Der Veranstalter ist bei Bildungsurlaubs-Seminaren verpflichtet, eine Teilnahmebescheinigung auszustellen - sie dient Teilnehmer/innen als Beleg, auf den der Arbeitgeber auch einen Anspruch hat. Bescheinigt wird die Zeit der tatsächlichen Teilnahme - also nicht eventuelle Fehlzeiten.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:08.06.2018 08:30


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Bescheinigung für den Arbeitgeber (Nordrhein-Westfalen) von Karolin Stern (07.06.2018)
 Re: Bescheinigung für den Arbeitgeber (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (08.06.2018)


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