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Bildungsurlaub für Weiterbildung (Nordrhein-Westfalen)

Hallo,
ich habe eine Weiterbildung bei meinem Arbeitgeber beantragt und genehmigt bekommen. Die Weiterbildung geht über 3 Jahre, jedes Jahr sind es 3 Wochen in einzelnen 5 Tages Blöcken.
Nun würde ich gerne auch noch Bildungsurlaub nehmen, habe aber in meinem Antrag auf Weiterbildung bei meinem Arbeitgeber unterschrieben, das die Freistellung nach dem AWBG angerechnet wird. Ist das rechtens?


Name:Herbert Ram
Datum:22.06.2018 18:34


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Bildungsurlaub für Weiterbildung (Nordrhein-Westfalen) von Herbert Ram (22.06.2018)
 Re: Bildungsurlaub für Weiterbildung (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (24.06.2018)


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