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AWbG § 9 (2) 5 Berechnung der Entfernung (Nordrhein-Westfalen)

Sehr geehrte Damen und Herren,

da ich bereits erfolglos mit einem Mitarbeiter der Service-Hotline zu diesem Thema Kontakt hatte, wende ich mich auf Empfehlung heute an sie. Ich möchte sehr gerne Bildungsurlaub für mein Masterstudium im Weiterbildungsformat beantragen. Die Hochschule hat ihren Standort in Sachsen und ist auch für NRW zugelassen. Mein Problem ist nun, dass die Beschränkung auf 500km sehr knapp ausfällt, also bräuchte ich nun dringend eine genaue Definition der Berechnungsart. (Das Gesetz gibt darüber keine Auskunft)Wähle ich als Berechnungsgrundlage einen Grenzstein (NRW/Hessen), die kürzeste Wegstrecke via Autobahn oder Luftlinie? In meinem Fall liege ich je nach gewählter Grundlage knapp über 500 km und auf Kulanz meines Arbeitgebers kann ich definitiv nicht hoffen, daher wäre ich über eine Antwort sehr dankbar.
Besten Dank im Voraus!


Name:Sandra
Datum:02.08.2018 14:00


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AWbG § 9 (2) 5 Berechnung der Entfernung (Nordrhein-Westfalen) von Sandra (02.08.2018)
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  Re: AWbG § 9 (2) 5 Berechnung der Entfernung (Nordrhein-Westfalen) von Sandra (02.08.2018)


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