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Re: AWbG § 9 (2) 5 Berechnung der Entfernung (Nordrhein-Westfalen)

Da das Gesetz ja kein Verkehrsmittel vorschreibt, dürfen Sie wohl die Luftlinie wählen. Hilfreich ist da die www.Luftlinie.org.
Nehmen Sie als Ausgangspunkt den Veranstaltungsort und schlagen einen Radius von 500 km. Der sollte dann irgendeine Grenzlinie von NRW erreichen.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:02.08.2018 14:06


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AWbG § 9 (2) 5 Berechnung der Entfernung (Nordrhein-Westfalen) von Sandra (02.08.2018)
 Re: AWbG § 9 (2) 5 Berechnung der Entfernung (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (02.08.2018)
  Re: AWbG § 9 (2) 5 Berechnung der Entfernung (Nordrhein-Westfalen) von Sandra (02.08.2018)


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