Hi,
ich arbeite für ein Unternehmen, das seinen Sitz in NRW hat. Ich selbst bin aber in Heimarbeit in Hessen beschäftigt. Auch laut Arbeitsvertrag ist mein Arbeitsort das Home Office. Nun meine Frage: Nach welchem Landesgesetz richtet sich mein Bildungsurlaubsanspruch?
Vielen Dank!
Name:
Lukas Schmidt
Datum:
16.09.2018 23:28
( Neue Beiträge - max 3 Tage)
AG in NRW - Home Office in Hessen (Hessen)von Lukas Schmidt