Re: Studium als Bildungsurlaub (Nordrhein-Westfalen) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Um Bildungsurlaub für eine - wie auch immer geartete - Weiterbildung nehmen zu können, muss diese, zumindest ein Teil von ihr, als Bildungsurlaub anerkannt sein. Am besten fragen Sie beim Veranstalter nach, ob diese Anerkennung vorliegt. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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