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Re: Zusammenfassung v. Bildungsurlaub mehrfach (Nordrhein-Westfalen)

Die Übertragung aufs nächste Jahr ist eigentlich für die Möglichkeit gedacht, ein längeres Seminar bzw 2 zusammenhängende Seminare zu besuchen. Im Gesetz wird auf einen solchen Sonderfall, wie Sie ihn beschreiben, nicht eingegangen. Es wäre entweder ein Fall für den Rechtsanwalt oder besser, ein Gespräch mit dem Arbeitgeber, mit dem Ziel, eine einvernehmliche Lösung zu finden.


Name:Klaus
Datum:02.12.2018 17:01


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Zusammenfassung v. Bildungsurlaub mehrfach (Nordrhein-Westfalen) von Birgit Hase (29.11.2018)
 Re: Zusammenfassung v. Bildungsurlaub mehrfach (Nordrhein-Westfalen) von Klaus (02.12.2018)


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