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Re: Firmen- & Wohnsitz in NRW; Vertriebler in 3 BL (Niedersachsen)

Grundsätzlich gilt das Bildungsurlaubsgesetz des Landes, in dem Sie arbeiten, oder der Arbeitsschwerpunkt liegt. Wenn sich das nicht festlegen lässt, kann der Sitz des Arbeitgebers herangezogen werden. Die freie Auswahl haben Sie leider nicht ;-)


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:16.12.2018 17:27


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Firmen- & Wohnsitz in NRW; Vertriebler in 3 BL (Niedersachsen) von BEN (14.12.2018)
 Re: Firmen- & Wohnsitz in NRW; Vertriebler in 3 BL (Niedersachsen) von Bernhard Eul-Gombert (16.12.2018)


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