Re: Bildungsurlaub Firmensitz Hamb, Arbeitsort Bayern (Hamburg) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Auf ein byaerisches Gesetz können Sie sich leider nicht berufen - es gibt keines. Bleibt also das Hamburger Bildungsurlaubsgesetz. Dies geht von einem Arbeitsplatz im Land Hamburg aus. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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