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Veranstalter in einem anderen Bundesland anerkannt (Nordrhein-Westfalen)

Ich möchte an einem Kurs teilnehmen, dessen Veranstalter in mehrern Bundesländern anerkannt ist (eine Bescheinigung von BErlin liegt mir vor), der allerdings nicht in NRW gelistet ist. Die vom Gesetz geforderten Kriterien erscheinen mir allerdings klar erfüllt
Das NRW-Gesetz leifert mir hier keine eindeutige Aussage, es scheint mir eine Auslegungssache zu sein (auf der Seite des hessischen Sozialministeriums habe ich eine für dort gültige Erläuterung gefunden, dass bei Einhaltung der geforderten Kriterien auch eine Anerkennung in einem anderen Bundesland genügt).
Wie verhält es sich in diesem Fall in NRW?
Und wer muss hier entscheiden - liegt das im Ermessen des Arbeitgebers? Oder wer müsste darüber befinden?


Name:G. K.
Datum:16.01.2019 18:37


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Veranstalter in einem anderen Bundesland anerkannt (Nordrhein-Westfalen) von G. K. (16.01.2019)
 Re: Veranstalter in einem anderen Bundesland anerkannt (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (17.01.2019)


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