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Re: BU in anderem Bundesland (Schleswig-Holstein)

Zunächst: es gilt für Sie das Gesetz des Bundeslandes, in dem Sie arbeiten. Ihr Bildungsurlaub muss also in SH anerkannt sein. Die Anerkennung beantragt der Veranstalter, nicht Sie. Den Anerkennungsbescheid stellt Ihnen der Veranstalter dann für die Anmeldung Ihres Anspruchs bei Ihrem Arbeitgeber zur Verfügung.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:25.03.2019 09:56


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BU in anderem Bundesland (Schleswig-Holstein) von Peter Hahn (25.03.2019)
 Re: BU in anderem Bundesland (Schleswig-Holstein) von Bernhard Eul-Gombert (25.03.2019)


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