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Frist zur Anmeldung des BU beim Arbeitgeber (Nordrhein-Westfalen)

Sehr geehrter Herr Eul-Gombert!

Ich habe eine Frage zur Einreichungsfrist für den Antrag auf BU beim Arbeitgeber. Im Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW ist eine Frist von mind. 6 Wochen angegeben. Ist das eine grundsätzliche Regelung oder ist es auch von der Kulanz des Arbeitsgebers abhängig? Könnte man also auch erst 4 Wochen vor Kursbeginn den BU beantragen?

Vielen Dank im Voraus und herzliche Grüße!


Name:J.K.
Datum:26.03.2019 14:42


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Frist zur Anmeldung des BU beim Arbeitgeber (Nordrhein-Westfalen) von J.K. (26.03.2019)
 Re: Frist zur Anmeldung des BU beim Arbeitgeber (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (27.03.2019)


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