Re: Frist zur Anmeldung des BU beim Arbeitgeber (Nordrhein-Westfalen) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die genannten Fristen dienen jeweils dem Schutz der Beteiligten - die Arbeitgeber sollen genug Vorlauf-Zeit haben, umgekehrt müssen sie rechtzeitig den Antrag bearbeiten, damit Arbeitnehmer palnen können. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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