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Anspruch auf Bildungsurlaub (Nordrhein-Westfalen)

Hallo,
ein Mitarbeiter hat vergangenes Jahr im Juli bei uns angefangen zu arbeiten.
Laut BU erhält man ja erst nach einem halben Jahr Anspruch auf Bildungsurlaub. Das wäre dann Ende Dezember gewesen. Wir haben ihm bewilligt das er den Anspruch von 2018 auf 2019 übertragen kann. Ist das so rechtens? Oder hat er dieses Jahr erstmalig Anspruch darauf?
Vielen Dank im Voraus


Name:Carolin H.
Datum:08.04.2019 13:53


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Anspruch auf Bildungsurlaub (Nordrhein-Westfalen) von Carolin H. (08.04.2019)
 Re: Anspruch auf Bildungsurlaub (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (09.04.2019)


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