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Re: Übertragungs Bildungsurlaub (Nordrhein-Westfalen)

Sie können Ihren Anspruch aus diesem Jahr ins nächste übertragen, um dann 10 Tage zu haben - aber nur zum Zweck der Zusammenfassung. Es müssen nicht 10 Tage in Folge sein, aber ein inhaltlicher Zusammenhang muss gegeben sein. Ausführliche Informatione dazu hier:
http://www.bildungsurlaub.de/infos_leitfaden-quotbildungsurlaub-nrwquot_34.html


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:17.05.2019 07:50


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Übertragungs Bildungsurlaub (Nordrhein-Westfalen) von Susanne Knapp (16.05.2019)
 Re: Übertragungs Bildungsurlaub (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (17.05.2019)


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