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Re: Bildungsurlaub für Studienfahrt

Es gibt keine Einzelanerkenungen für Bildungsurlaubs-Seminare in NRW.
Der Veranstalter selbst muss nach dem AwbG (dem NRW-Bildungsurlaubsgesetz) anerkannt sein, und die Veranstaltung muss den formalen Bedingungen des Gesetzes entsprechen. Das sind insbesondere mind. 6 Ustd. an 3 aufeinander folgenden Tagen. Und es muss berufliche oder politische Bildung sein.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:23.05.2019 15:01


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Bildungsurlaub für Studienfahrt von Ute Bündgen (23.05.2019)
 Re: Bildungsurlaub für Studienfahrt von Bernhard Eul-Gombert (23.05.2019)


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