Neuer Beitrag
Druckansicht Übergeordneter BeitragForum HauptseiteAuf diesen Beitrag antworten

Re: Verzicht auf Bildungsurlaub bei Kostenübernahme (Rheinland-Pfalz)

Grundsätzlich ist der Anspruch auf Bildungsurlaub ja gesetzlich geregelt, er kann nicht einfach verweigert werden. Aber Sie dürfen als Arbeitnehmerin freiwillig auf diesen Anspruch verzichten, wenn Ihnen der Arbeitgeber ein Angebot macht, dass Ihnen mehr zusagt. Üblich ist das aber eher nicht, vemute ich.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:28.05.2019 16:18


Druckansicht Übergeordneter BeitragForum HauptseiteAuf diesen Beitrag antworten( Neue Beiträge - max 3 Tage)
Verzicht auf Bildungsurlaub bei Kostenübernahme (Rheinland-Pfalz) von Maria (28.05.2019)
 Re: Verzicht auf Bildungsurlaub bei Kostenübernahme (Rheinland-Pfalz) von Bernhard Eul-Gombert (28.05.2019)


Auf diesen Beitrag antworten :



Betreff:
Name:
Email:
Beitrag:

Admin:



Folgen Sie uns auf Twitter!
Folgen Sie uns auf Facebook!
© 2024 Eul-Gombert & Gombert GmbH    |    Kontakt / Impressum  ·  Datenschutz  ·  Suchbegriffe  ·  Veranstaltungsorte  ·  Blog