Neuer Beitrag
Druckansicht Übergeordneter BeitragForum HauptseiteAuf diesen Beitrag antworten

Re: Bildungsreise nach Berlin (Nordrhein-Westfalen)

In NRW muss der Veranstalter nach dem AwbG (Bildungsurlaubsgesetz) anerkannt sein. Einzelne Abgeordnete sind dies üblicherweise nicht. Die Bildungsreise müsste also im Rahmen eines anerkannten Veranstalters stattfinden - und den formalen Bedingungen (Umfang und Inhalte) den Anforderungen des Gesetzes entsprchen.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:13.08.2019 12:37


Druckansicht Übergeordneter BeitragForum HauptseiteAuf diesen Beitrag antworten( Neue Beiträge - max 3 Tage)
Bildungsreise nach Berlin (Nordrhein-Westfalen) von Ferdinand Pfahl (12.08.2019)
 Re: Bildungsreise nach Berlin (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (13.08.2019)


Auf diesen Beitrag antworten :



Betreff:
Name:
Email:
Beitrag:

Admin:



Folgen Sie uns auf Twitter!
Folgen Sie uns auf Facebook!
© 2024 Eul-Gombert & Gombert GmbH    |    Kontakt / Impressum  ·  Datenschutz  ·  Suchbegriffe  ·  Veranstaltungsorte  ·  Blog