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Re: Bildungsurlaub für Rettungssanitäter (Nordrhein-Westfalen)

Bildungsurlaub wird grundsätzlich für Weiterbildungsmaßnhamen in Seminarform gewährrt. Praktika fallen leider nicht unter die Bestimmungen des Gesetzes


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:15.08.2019 11:23


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Bildungsurlaub für Rettungssanitäter (Nordrhein-Westfalen) von Sebastian (14.08.2019)
 Re: Bildungsurlaub für Rettungssanitäter (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (15.08.2019)
  Re: Bildungsurlaub für Rettungssanitäter (Nordrhein-Westfalen) von Sebastian (16.08.2019)


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