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Re: Bildungsurlaub trotz Kündigungsabsicht (Hessen)

Wenn ein Anspruch auf Bildungsurlaub besteht, darf man ihn auch nehmen. Bildungsurlaub wird ja aufgrund eines bereits bestehenden Arbeitsverhältnisses genommen - nicht wegen einer zukünftigen Tätigkeit.


Name:Tommy T.
Datum:23.08.2019 10:14


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 Re: Bildungsurlaub trotz Kündigungsabsicht (Hessen) von Tommy T. (23.08.2019)


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