Re: Widerruf genehmigter Bildungsurlaub wegen Kündigun (Nordrhein-Westfalen) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Wenn ein Arbeitnehmer die Mindestbeschäftigungsdauer vor der Inanspruchnahme (in NRW 6 Monate) erreicht hat, ensteht der Anspruch auf Bildungsurlaub. Eine Mindestbeschäftigungsdauer nach dem Bildungsurlaub sieht das Gesetz nicht vor. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
( Neue Beiträge - max 3 Tage) |
|