Re: Bildungsurlaub während Feiertag (Berlin) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Tatsächlich werden Sie ja nur 4 Tage von der Arbeit freigestellt, es wäre also plausibel, dass Sie noch einen Tag gut haben. Theoretisch könnte es sein, dasss noch arbeits- oder vertragsrechtliche Aspekte berücksichtigt werden müssten - das kann Ihnen aber nur ein Rechtsanwalt verbindlich sagen. Melden Sie einfach 4 Tage beim Arbeitgeber an und warten ab, ob er Einwände hat. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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