Neuer Beitrag
Druckansicht Forum HauptseiteAuf diesen Beitrag antworten

Anerkennung als Bildungsträger NRW

Kann der Arbeitgeber eine Fortbildungseinrichtung einer Anstalt des öffentlichen Rechts (hier: Akademie der Architektenkammer NRW) zu Recht als Bildungsträger in Frage stellen und die Genehmigung von Bildungsurlaub für die Teilnahme dortiger Seminare ablehnen?

Die Akademie der AKNW ist hier nicht als Bildungsträger gelistet.


Name:Baumeister
Datum:17.09.2019 21:53


Druckansicht Forum HauptseiteAuf diesen Beitrag antworten( Neue Beiträge - max 3 Tage)
Anerkennung als Bildungsträger NRW von Baumeister (17.09.2019)
 Re: Anerkennung als Bildungsträger NRW von Bernhard Eul-Gombert (18.09.2019)


Auf diesen Beitrag antworten :



Betreff:
Name:
Email:
Beitrag:

Admin:



Folgen Sie uns auf Twitter!
Folgen Sie uns auf Facebook!
© 2024 Eul-Gombert & Gombert GmbH    |    Kontakt / Impressum  ·  Datenschutz  ·  Suchbegriffe  ·  Veranstaltungsorte  ·  Blog