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Re: Anerkennung als Bildungsträger NRW

In NRW gilt das Prinzip der Veranstalteranerkennung. Ist ein Veranstalter nicht nach dem AwbG anerkannt, besteht kein Anspruch auf Bildungsurlaub für dessen Seminare.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:18.09.2019 11:26


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Anerkennung als Bildungsträger NRW von Baumeister (17.09.2019)
 Re: Anerkennung als Bildungsträger NRW von Bernhard Eul-Gombert (18.09.2019)


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