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Nochmals den denselben Kurs als Bildungsurlaub (Nordrhein-Westfalen)

Hallo, ich habe nun zum zweiten mal denselben Kurs als Bildungsurlaub beantragt. Der Kurs ist so aufgebaut, dass man ihn problemlos mehrfach besuchen kann, da man nicht zwangsweise bei Null anfangen muss. Also in Form eines Fortsetzungskurses. Mein Antrag wurde jedoch abgelehnt, mit der Begründung, ich hätte diesen Kurs bereits besucht. Gibt es dazu eine offizielle Regelung, dass man einen Kurs nur genau einmal besuchen darf?
Vielen Dank im Voraus!


Name:Daniel
Datum:01.10.2019 20:31


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Nochmals den denselben Kurs als Bildungsurlaub (Nordrhein-Westfalen) von Daniel (01.10.2019)
 Re: Nochmals den denselben Kurs als Bildungsurlaub (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (02.10.2019)


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