Neuer Beitrag
Druckansicht Übergeordneter BeitragForum HauptseiteAuf diesen Beitrag antworten

Re: Bildungsurlaub bei 2 verschiedenen Arbeitgebern

Solche Sonderfälle werden im Gesetz nicht berücksichtigt - sie sind ja auch schwer vorauszusehen.
Grundsätzlich entsteht bei 2 Arbeitsverhältnissen jeweils ein anteiliger Anspruch auf Bildungsurlaub. Das gleiche Seminar jeweils in Teilen bei 2 Arbeitgebern als Bildungsurlaub anzumelden, ist zunächst ungewöhnlich. Aber Sie rechnen ja nicht die gleichen Tage doppelt ab. Das wäre sicher nicht korrekt. Ob es aus anderen Rechtsgründen ein Problem sein könnte, kann nur ein Fachanwalt abschätzen. Auf Nummer Sicher würden Sie gehen, wenn Sie den Arbeitgebern die Situation offen legen. Falls jemand widersprcht, können Sie darauf hinweisen, dass Sie den Bildungsurlaubsanspruch in jedem Fall geltend machen werden, dann eben für ein anderes Seminar. Dem Arbeitgeber würde damit deutlich, dass er vom Widerspruch nicht wirklich profitieren würde.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:02.10.2019 09:03


Druckansicht Übergeordneter BeitragForum HauptseiteAuf diesen Beitrag antworten( Neue Beiträge - max 3 Tage)
Bildungsurlaub bei 2 verschiedenen Arbeitgebern von Elena P. (01.10.2019)
 Re: Bildungsurlaub bei 2 verschiedenen Arbeitgebern von Bernhard Eul-Gombert (02.10.2019)


Auf diesen Beitrag antworten :



Betreff:
Name:
Email:
Beitrag:

Admin:



Folgen Sie uns auf Twitter!
Folgen Sie uns auf Facebook!
© 2024 Eul-Gombert & Gombert GmbH    |    Kontakt / Impressum  ·  Datenschutz  ·  Suchbegriffe  ·  Veranstaltungsorte  ·  Blog