Re: Bildungsurlaub bei 2 verschiedenen Arbeitgebern | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Solche Sonderfälle werden im Gesetz nicht berücksichtigt - sie sind ja auch schwer vorauszusehen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Re: Bildungsurlaub bei 2 verschiedenen Arbeitgebern | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Solche Sonderfälle werden im Gesetz nicht berücksichtigt - sie sind ja auch schwer vorauszusehen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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