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BU trotz Kündigung (Schleswig-Holstein)

Moin,

ich habe bei meinem derzeitigen Arbeitgeber gekündigt, weil ich eine neue Stelle habe. Durch die lange Kündigungsfrist von einem halben Jahr kam mir der AG soweit entgegen, dass ich nun einen Aufhebungsvertrag mit einem viertel Jahr habe.
Diese Zeit möchte ich u.a. für einen Bildungsurlaub nutzen. Betrieblich stehen dem keinerlei Hindernisse im Wege, ich könnte in der Zeit ebenso Erholungsurlaub oder Überstundenfrei ohne Probleme nehmen.
Kann mir der jetzige AG den BU verwehren, weil ich nicht mehr lange im Betrieb bin?

Bitte nur sichere Antworten und keine Mutmaßungen.
Vielen Dank


Name:Peter von Frosta
Datum:11.11.2019 18:53


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BU trotz Kündigung (Schleswig-Holstein) von Peter von Frosta (11.11.2019)
 Re: BU trotz Kündigung (Schleswig-Holstein) von Bernhard Eul-Gombert (14.11.2019)


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