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Re: Übertragung eines Teils des Bildungsurlaubs (Hessen)

Das Hessische Gesetz beschreibt Ihren Fall nicht explizit. Die Übertragung eines Anspruchs ist natürlich möglich. Die Kettenübertragung kann schon mal zu Stirnrunzeln beim Arbeitgeber führen. Von daher: Fragen und argumentieren beim Wunsch auf erneute Verschiebung ist einen Versuch wert.


Name:Gerd H.
Datum:18.11.2019 15:43


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Übertragung eines Teils des Bildungsurlaubs (Hessen) von Christine (18.11.2019)
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 Re: Übertragung eines Teils des Bildungsurlaubs (Hessen) von Gerd H. (18.11.2019)


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