Re: Bildungsurlaub für Fernlehrgang (Nordrhein-Westfalen) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
In NRW sind nur Präsenzseminare anerkannt, Fernlehrgänge fallen nicht darunter. Sie können aber den Veranstalter fragen, ob Blöcke mit Anwesenheit vorgesehen sind, die dem NRW-Gesetz entsprechen. Das muss Ihnen der Veranstalter dann bescheinigen. Sonst gibt es leider keinen Bildungsurlaub dafür. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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