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Re: Anspruch (Rheinland-Pfalz)

In Rheinland-Pfalz haben Sie nach einem halben Jahr Betriebszugehörigkeit erstmals Anspruch auf Bildungsurlaub. Also in Ihrem Fall ab 2020. Damit erledigt sich leider Ihr Wunsch nach Bildungsurlaub im letzten Halbjahr 2019. Aber ab sofort dürfen Sie ;-)


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:09.01.2020 15:09


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Anspruch (Rheinland-Pfalz) von Sabrina (08.01.2020)
 Re: Anspruch (Rheinland-Pfalz) von Bernhard Eul-Gombert (09.01.2020)
  Re: Anspruch (Rheinland-Pfalz) von Sabrina (17.01.2020)


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