Datenschutz beim Bildungsurlaub (Nordrhein-Westfalen) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ist es rechtlich eigenlich zulässig für die Anmeldung zum Bildungsurlaub das Geb.-Datum als Pflichtangabe zu fordern? Das ist z. B. für einen Sprachkurs doch völlig irrelevant und es gilt der Grundsatz zur Datenvermeidung. Und die Begründung zur Prüfung ob der Teilnehmer volljährig ist zieht auch nicht oder wie wird überprüft, ob die Angabe auch stimmt? | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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