Re: Bildungsurlaub (Nordrhein-Westfalen) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
In NRW haben Arbeitnehmer/innen grundsätzlich Anspruch auf Bildungsurlaub. Der Anspruch ist an verschiedene Bedingungen geknüpft: Der Veranstalter muss nach dem AwbG anerkannt sein, eine entsprechende Bescheinigung wird bei der Anmeldung zum Bildungsurlaub ausgehändigt. Die Veranstaltung selbst muss den formalen Bedingungen (Länge mind. 3 Tage am Stück, Umfang tägl. mind. 6-7 Ustd., politische oder berufliche Bildung ...) entsprechen. Eine Anerkennung von Seminaren gibt es in NRW nicht mehr. Anforderungen an die Person gibt es nicht. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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