Re: Träger kann Bildungsstunden nachweisen (Nordrhein-Westfalen) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Es gibt ein vom Gesetz vorgeschriebenes Procedere: Sie müssen Ihren Antrag fristgerecht 6 Wochen vor Beginn des Bildungsurlaubs beim Arbeitgeber anmelden. Zum Antrag gehört die Anerkennunsbescheinigung. Wenn die zu diesem Zeitpunkt nicht vorgelegt werden kann, kann der Arbeitgeber ablehnen - zumal die Anerkennung ja nicht garantiert später geliefert werden, das letzte Wort hat da ja die Bezirksregierung. Ihnen bleibt nichts anderes übrig, als auf die Kulanz des Arbeitgebers zu bauen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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