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Re: Träger kann Bildungsstunden nachweisen (Nordrhein-Westfalen)

Es gibt ein vom Gesetz vorgeschriebenes Procedere: Sie müssen Ihren Antrag fristgerecht 6 Wochen vor Beginn des Bildungsurlaubs beim Arbeitgeber anmelden. Zum Antrag gehört die Anerkennunsbescheinigung. Wenn die zu diesem Zeitpunkt nicht vorgelegt werden kann, kann der Arbeitgeber ablehnen - zumal die Anerkennung ja nicht garantiert später geliefert werden, das letzte Wort hat da ja die Bezirksregierung. Ihnen bleibt nichts anderes übrig, als auf die Kulanz des Arbeitgebers zu bauen.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:07.02.2020 13:58


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Träger kann Bildungsstunden nachweisen (Nordrhein-Westfalen) von Sobolewski (07.02.2020)
 Re: Träger kann Bildungsstunden nachweisen (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (07.02.2020)


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