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Re: Bildungsurlaub trotz beruflicher Weiterbildung (Berlin)

Das kann der Arbeitgeber nur unter bestimmten Umständen, die das Berliner Gestz im $ 6 beschreibt:
Sonstige Freistellungen zur Teilnahme an Bildungsveranstaltungen, die auf anderen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Einzelverträgen beruhen, werden angerechnet, wenn die Erreichung der in § 1 Abs. 2 bis 4 dieses Gesetzes niedergelegten Ziele ermöglicht wird und ein Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitentgeltes besteht.
Es kann also nicht nach Belieben des Arbeitgebers angerechnet werden. Er müsste sich auf eine im Gesetz beschriebene sonstige Regelung beziehen. Fragen Sie einfach nach der Rechtsgrundlage seiner Entscheidung.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:08.02.2020 15:08


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Bildungsurlaub trotz beruflicher Weiterbildung (Berlin) von Tim Schmitt (08.02.2020)
 Re: Bildungsurlaub trotz beruflicher Weiterbildung (Berlin) von Bernhard Eul-Gombert (08.02.2020)
  Re: Bildungsurlaub trotz beruflicher Weiterbildung (Berlin) von Larissa Kerwer (03.06.2020)
   Re: Bildungsurlaub trotz beruflicher Weiterbildung (Berlin) von Larissa Kerwer (09.06.2020)
    Re: Bildungsurlaub trotz beruflicher Weiterbildung (Berlin) von Bernhard Eul-Gombert (09.06.2020)


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